

Nach einer langen Corona-Paus ist es wieder soweit! Der World Cosplay Summit – Wettbewerb findet wieder statt!
Allgemeines
Der World Cosplay Summit wurde im Jahr 2003 vom japanischen Fernsehsender TV Aichi ins Leben gerufen, um auch ausserhalb Japans das Thema Cosplay zu fördern. 2013 wurde ein eigenes Unternehmen (WCS Inc.) gegründet, welches die Veranstaltung des Events und des Wettbewerbs übernimmt.
Bis 2005 gab es beim World Cosplay Summit noch keinen richtigen Wettbewerb. Der WCS sollte mit Unterstützung der „Cool Japan“ Initiative der Regierung Cosplayer aus aller Welt in Nagoya zu versammeln. Heute ist der WCS ist eine internationale Cosplay-Meisterschaft mit Teilnehmern aus 22 Ländern der Welt. Die Teilnehmer müssen sich zuvor in ihren Ländern in einem oder mehreren Vorentscheiden qualifizieren.
Österreich ist seit 2018 im Vorentscheid und damit auch seit 2019 im Finale dabei. Der österreichische Vorentscheid findet dabei auf der AniNite statt. Das Siegerteam des Vorentscheids reist im darauffolgenden Jahr nach Nagoya (Japan) um beim Finale vor zehntausenden Fans auf der überdachten Outdoor-Bühne des OASIS 21 anzutreten. Eine erfahrene Jury, unterstützt von Mangakas (z.B. Go Nagai), bekannten Musikern (z.B. Ichiro Mizuki, May’n) und Anime-Synchronsprechern (z.B. Toru Furuya) wählt Gewinner in verschiedenen Kategorieren sowie einen WCS Grand Champion.
Jedoch ist der Wettbewerb des WCS Finales nur ein Bestandteil des mehrtätigen Events. Die Cosplayer erleben fast zwei Wochen voller Paraden, Bühnenauftritte, Pressetermine und offizielle Besuche bei Landes- und Städtevertretern von Nagoya.
Mehr informationen zum Thema auf der Wikipedia-Seite des World Cosplay Summit
Der WCS ist am Samstag von 12 – 13 Uhr. Die Preisverleihung ist am Sonntag zwischen 15 bis 17 Uhr.
Regelwerk
A Elementare Regeln
- Das Land wird von einem Team bestehend aus 2 Cosplayer*innen vertreten. Die Teilnahme ist nur in Teams von 2 Personen möglich. Eine Person kann nicht in zwei verschiedenen Teams teilnehmen. Nachträgliche Änderungen in Besetzung, Auftritt oder Kostümen sind nicht möglich.
- Alle Teilnehmer*innen müssen im Besitz einer gültigen AniNite-Eintrittskarte für den Wettbewerbstag sein. Wir können keine Eintrittskarten stellen oder reservieren.
- Die Cosplayer*innen brauchen einen Staatsbürgerschaftsnachweis oder eine Bescheinigung des Daueraufenthalts (in Österreich). Anderenfalls wird ein permanenter Aufenthaltsrechtnachweis benötigt.
- Die Cosplayer*innen müssen mindestens 18 Jahre oder älter sein. Jüngere Cosplayer*innen brauchen eine Bewilligung eines/r Erziehungsberechtigten, der/die außerdem nach Japan mitkommen können muss. – Frage: siehe Ende des Dokuments: Alleine nach Japan reisen?
- Die Bekanntgabe der Sieger findet im Rahmen der Abschlussveranstaltung der AniNite statt. Die Cosplayer*innen müssen zu dieser Zeit im Kostüm anwesend sein. Darüber hinaus, werden sie gebeten auch nach dem Event für eventuelle weitere LIVE Sendungen oder Aufnehmen zur Verfügung stehen zu können.
- Der Organisator des nationalen Vorentscheids darf die Form des Wettbewerbes bestimmen.
- Beide Mitglieder des Teams müssen Kostüme aus demselben japanischen Manga, Anime, Video Game oder Live Action (Realfilm) tragen. Die Kostüme müssen von den Cosplayer*innen selbst hergestellt werden. Kleinere Accessoires oder Teile, die für den Auftritt benötigt werden, sowie Perücken, Schuhe, etc. dürfen gekauft sein.
- Charaktere aus Dojinshis, Anthologien oder Live Action Verfilmungen eines Mangas/Anime/Video Games sind nicht zugelassen.
- Wenn man ein Kostüm aus einem Spiel anfertigt, muss die Figur erkennbar japanischen Ursprungs sein; soll heißen, kein Disney- oder Star Wars Charakter, Figur aus Cartoons, Comics oder Live Action Produktionen, selbst wenn das Spiel in Japan produziert wurde.
- Die Unterstützung durch Familie oder Freunde ist in limitiertem Ausmaß vertretbar, jedoch ist die überwiegende Handarbeit durch die Cosplayer*innen erwünscht.
- Im Backstage Bereich und auf der Bühne sind keine eigenen Helfer zugelassen. Ein AniNite – Helfer steht für jedes Team bereit.
- Das Publikum oder andere Personen dürfen nicht aktiv in den Auftritt einbezogen werden. Das Werfen von Gegenständen ins Publikum oder zur Jury ist verboten.
- Die Teilnehmer müssen pünktlich laut Zeitplan anwesend sein. (Genaue Zeitpläne werden per E-Mail versendet). Sind Teams nicht oder nur teilweise anwesend wird dies als Rücktritt gewertet.
B Pflichten der Repräsentant*innen
- Die Teilnehmer werden um engagierte, freundschaftliche, respektvolle Zusammenarbeit gebeten und mit positiver Haltung an das Projekt heranzugehen, sodass der Erfolg des WCS gemeinsam gesichert werden kann.
- Die Medien (TV, Internet, Zeitungen, Magazine, etc.) dürfen Bilder und Eindrücke aus dem Vorentscheid vor dem WCS veröffentlichen. Dabei werden keine Ausgleichszahlungen getätigt.
- Die Bildrechte an jeder medialen Veröffentlichung wie etwa Nachrichtenprogramme oder andere ausgewählte Medien, die am WCS beteiligt sind, verkaufsfördernde Betätigungen in den Druckmedien, sowie Veranstaltungen und Aufführungen, Ankündigungen des WCS vor den Finals und während des Aufenthaltes der Repräsentanten in Japan sind dem ausführenden Komitee des WCS zugeschrieben.
- Nach Ende des WCS, fallen Bilder der Cosplayer*innen, Fotos, Sendungen, Homepages und DVDs etc. unter die Zuständigkeit des WCS Komitees. Ausgleichszahlungen für von Medien veröffentlichte Bilder werden nicht geleistet (Die Teilnehmer werden gebeten, die betreffende Zustimmung hierzu zu unterschreiben)
C Rechte der Repräsentant*innen
- Die Repräsentanten erhalten das Recht als Alumni (früherer Repräsentant) im Folgejahr an ausgewiesenen Alumni Gruppen, besonders für diese Gruppen vorgesehene Aufgaben erfüllen und so am Programm des WCS teilnehmen zu dürfen.
D Wichtige Punkte die Teilnahme betreffend
- Neben den Regeln des WCS und für die Bewertung halten wir folgende Vorgaben für wichtig:
Die Cosplayer*innen sollen sich während des gesamten Entstehungsprozesses ihrer Cosplays und während eventueller Videodrehs / Fotoaufnahmen gemäß den gegebenenfalls aufrechten Maßnahmen, welche zur Eindämmung des Corona-Virus in Städten und Ländern etabliert wurden, verhalten. Die Maßnahmen können innerhalb von Ländern und Regionen voneinander abweichen. - Die Teilnehmer werden gebeten beim Filmen mit ihrer Umwelt größte Sorgfalt walten zu lassen. Im Falle, dass in fremden Räumlichkeiten gefilmt wird, kann dies nicht immer ohne die zugehörigen Genehmigungen geschehen. Für den Fall, dass solche Bewilligungen erforderlich sind, müssen sie vor einem Dreh- oder Shooting eingeholt werden.
- Hinzu kommt, dass alle Kulissen und Requisiten ordentlich abgebaut und entfernt, sowie bleibende Schäden vermieden werden sollen. Gibt es Bedarf für Reinigungsarbeiten, sollen sie zur Verfügung gestellt werden.
Das Vorlegen oder Fehlen solcher Nachweise soll die endgültige Punktezahl nicht beeinflussen, jedoch kann es als Basis zur Beurteilung für den Spezialpreis umweltbewusste Erwägungen (Umweltbewusstsein) herangezogen werden. Diese Beurteilung findet nur unter den Teams statt die einen solchen Nachweis eingereicht haben.
- Wie in den Wettbewerbs- und Beurteilungsregeln spezifiziert sind selbst- und fremdgefährdendes Verhalten sowie ethisch fragwürdiger Inhalt nicht erlaubt.
Darüber hinaus sind folgende Fristen zur Einreichung der Arbeiten einzuhalten:- bis 01. August 2023: schriftliche Anmeldung zum Wettbewerb durch Übermittlung von:
– individuellen Daten (Cos- Namen, bürgerlicher Namen, Cosplays) Kurzprofile der Teilnehmer*innen.- Skript für den Auftritt (mit Angabe über die verwendeten Video- und/ oder Audioquellen).
- Liste der von den Teilnehmer*innen mitgebrachten Bühnenelementen / Requisiten.
- Audio und/ oder Videofiles zur Untermalung des Auftritts.
- Die Formate und Inhalte der genannten Dateien müssen als abspielfertige mp3 – files vorliegen. Als Hintergrundaudio ist ausschließlich eine (1) bereits fertig geschnittene mp3 Datei mit der maximalen Auftrittszeit zugelassen. Die Datei wird ab Beginn des Auftritts abgespielt.
- Kurze Erklärung der dargestellten Szene und ihre Verbindung zum Anime, Manga, ect.
- bis 01. August 2023: schriftliche Anmeldung zum Wettbewerb durch Übermittlung von:
- bis 07. August 2023: Einreichung der Kostüminformationen zur Beurteilung:
- ausreichend Fotos zur Dokumentation des Entstehungsprozesses,
- ausreichend Vorlagenbilder der Kostüme, Props, Waffen, ect. Als Vorlage ist eine Datei mit max. A4-Größe per Charakter zugelassen. Collagen sind dabei möglich.
Die Kostüme werden ausschließlich anhand der Vorlage bewertet. Diese sollte den Charakter vollständig zeigen. Es wird empfohlen, Vorlagen aus nur einer Quelle zusammenzustellen (Manga / Artbook / Anime), um Unterschiede bei den Versionen zu vermeiden.- Die Formate und Inhalte der genannten Dokumente müssen als PDF vorliegen.
- Die Repräsentanten sind gebeten, falls zu einem späteren Zeitpunkt weitere Unterlagen verlangt werden sollten, diese nachzureichen.
- Die Anmeldung gilt erst ab Erhalt der Bestätigungsemail als gültig.Sollten die Teilnehmer*innen innerhalb von 24 Stunden keine Bestätigungsemail erhalten haben, bitten wir um eine kurze Anfrage über den E-mail – Kontakt der AniNite oder direkt über Social Media bei Koi oder Kira
E Wichtige Punkte das Kostüm und den Auftritt betreffend
Regeln für die Wertung:
Die Juroren vergeben Punkte basierend auf den folgenden Kategorien: Kostüm: Qualität und Vollständigkeit der Herstellung des Kostüms sowie aller Details. Requisite: gekonnte Handhabung auf der Bühne. Auftritt: Darstellung der Figuren, Qualität des Auftritts und des Ablaufs. Ähnlichkeit: Wiedererkennung der Figur aus Anime, Manga ect. in Kostüm und Verkörperung auf der Bühne.
Regeln für Kostüme
Die Teilnehmer*innen werden Finalist, indem sie in diesem Jahr einen lokalen Qualifikationswettbewerb gewinnen. Im Finale ist dasselbe Kostüm mitzubringen, das im Qualifikationsturnier getragen wurde. Es ist ausdrücklich erlaubt (und wird ermutigt), Verbesserungen vorzunehmen, Requisiten und ähnliches an ihrem Kostüm anzubringen. Das Kostüm macht 50% der Wertung aus. Das Kostüm kann bestehen aus Näharbeit, Crafting- Arbeit, Rüstungsteilen oder einer Kombination daraus. Perücken, Accessoires, Props und Waffen, werden dem Kostüm zugerechnet. Das Cosplay muss selbst angefertigt sein, mit Ausnahme von Linsen, Schuhen, Perücken und kleineren Details (Verschlüsse, Knöpfe, kleiner Schmuck und Ähnliches). Kleinere Accessoires oder Teile, die für den Auftritt benötigt werden, sowie Perücken, Schuhe, etc. dürfen gekauft sein. Wenn Perücken und/ oder ein anderer Teil des Kostüms vor dem Kauf von einem Dritten angefertigt wurde (Commission), ist dies der Jury mitzuteilen. Wenn Schuhe und Perücken nach dem Kauf geändert werden, müssen die Teilnehmer*innen dies persönlich tun. Man darf beim Anfertigen des Kostüms Hilfe von Freunden und Familie in Anspruch nehmen, allerdings nur, wenn diese Hilfe begrenzt ist und die Teilnehmer*innen den Großteil der Arbeit selbst erledigt haben. Den Richtern ist mitzuteilen, ob und bei welchen Teilen man Hilfe beim Kostüm hatte. Dies kann im Endergebnis berücksichtigt werden. Kostüme müssen auf offiziell veröffentlichten fiktiven Charakteren basieren. Es sind keine Original-Cosplays oder Cosplays basierend auf Fan-Arts erlaubt. Der Teilnehmer muss klar angeben, welche Version welcher Figur sein Kostüm darstellt, und Referenzbilder vorlegen. Zum Publikum könnten auch minderjährige Zuschauer gehören. Kostüme und Darbietungen dürfen nicht zu freizügig gestaltet sein. Die AniNite ist eine Jugendveranstaltung und entsprechendes Verhalten wird vorausgesetzt. Darstellungen von extremen Gewaltszenen oder Selbstverstümmelung sind nicht erlaubt. Die Teilnehmer*innen können kein Kostüm wiederverwenden, in dem sie in früheren Jahren ein Qualifikations- oder Finale gewonnen haben. Sie können nur die Kostüme wiederverwenden, in denen sie zuvor teilgenommen, aber nicht gewonnen haben. Die Teilnehmer*innen werden von einer Jury aus erfahrenen Persönlichkeiten beurteilt. Das Kostüm wird hinter den Kulissen beurteilt, wo die Jury das Kostüm im Detail begutachten und Fragen zur Herstellung des Kostüms stellen kann. Die Leistung der Cosplayer*innen wird anhand der Leistung bei der Kostümherstellung und auf der Bühne beurteilt. Die Jury hat das Recht, Teilnehmer auszuschließen, wenn sie den Verdacht haben, dass ihr Kostüm (oder wesentliche Teile davon) gekauft oder in Auftrag gegeben wurde.
Regeln für den Auftritt:
Der Auftritt macht 50% der Wertung aus. Die Länge des Bühnenauftritts muss mindestens 2 Minuten, höchstens jedoch 3 Minuten betragen. Bühnendekoration ist gestattet, sofern diese komplett in unter 60 Sekunden vor dem Auftritt von den Teilnehmer*innen und einem AniNite Helfer (keine eigenen Helfer) auf der Bühne aufgebaut werden kann. Ebenso müssen alle Dekorationen und Requisiten nach dem Auftritt rückstandfrei von den Teilnehmer*innen und einem Helfer abgeräumt werden können. Die Bühnendekorationen müssen eigenständig stehen können. Die Dekorationselemente müssen einfach von den Teilnehmer*innen selbst zu transportieren sein. Waffen und Bühnendekorationen dürfen nicht aus leichtentflammbarem Material hergestellt werden. Der Veranstalter behält sich vor, jederzeit einzelne Waffen oder Bühnendekoration beim Wettbewerb nicht zuzulassen. Bitte gebt in der Anmeldung bekannt, was für den Auftritt benötigt wird, um eventuelle Anlassfälle im Vorfeld abzuklären. Die Teilnehmer*innen müssen entweder ein Video oder ein Bild mit einem Musiktitel einreichen. Dies wird während ihres Auftritts – ab Betreten der Bühne – angezeigt. Sondereffekte müssen vorab mit den Veranstaltern abgesprochen werden. Leider kann die Location nicht mit besonderen Sound- oder Lichteffekten dienen. Von scharfen Klingen wird dringend abgeraten und die Organisatoren müssen im Voraus informiert werden (Es gelten die üblichen Waffenregeln). Technische Geräte des Veranstalters sind sorgfältig zu behandeln, Teilnehmer*innen können für Schäden haftbar gemacht werden.
F Sonstiges
Die Bekanntgabe der Sieger findet im Rahmen der Abschlussveranstaltung der AniNite statt. Die Cosplayer*innen müssen zu dieser Zeit im Kostüm anwesend sein. Darüber hinaus, werden sie gebeten auch nach dem Event für eventuelle weitere LIVE Sendungen oder Aufnehmen zur Verfügung stehen zu können. Eine Nachlieferung oder Auszahlung eventueller Preise ist ausgeschlossen. Die Entgegennahme durch einen bevollmächtigten AniNite-Besucher ist erlaubt. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer oder Gruppen vom Wettbewerb ohne Angabe von Gründen auszuschließen bzw. diese nicht zuzulassen. Der Veranstalter und dessen Partner übernehmen keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen oder selbstverschuldete Unfälle. Nichteinhalten dieser Regeln kann zum Ausschluss vom Wettbewerb oder der Veranstaltung führen. Während der AniNite-Wettbewerbe werden Fotos, Audio- und Videoaufnahmen erstellt. Alle Teilnehmer*innen stimmen zu, dass jegliches Material von AniNite und deren Partnern ohne Einschränkung und ohne Vergütung verwendet und weitergegeben werden darf. Es gilt die Hausordnung der AniNite. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
G Wichtiges für das Siegerteam
Das Finale in Japan ist in zwei Runden aufgeteilt. Das Siegerteam beim WCS – Vorentscheid ist zur Teilnahme an der ersten Runde berechtigt. Die Teilnehmer*innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein, wenn sie zum World Cosplay Summit nach Japan reisen. Teilnehmer*innen unter 18 Jahren benötigen eine schriftliche Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten, um alleine nach Japan reisen zu dürfen. Wir empfehlen den Teilnehmer*innen vor ihrer Anmeldung Rücksprache mit ihrem Dienstgeber ob des anfallendes Urlaubs zum Zwecke der Japanreise zu halten!
Preise
Ein Teil der Preise wird von cosplayshop.be gesponsert.

